Worauf es beim Motorrad ankommt
Ein Motorrad wird rechtlich wie ein Auto verkauft: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Kennzeichen, Hauptuntersuchung alle zwei Jahre. Der Vertrag entspricht deshalb dem für Pkw. Drei Punkte verdienen beim Zweirad mehr Aufmerksamkeit.
- Sturz- und Umfallschäden. Auch ein Umfaller im Stand kann Lenker, Hebel, Fußrasten oder Verkleidung beschädigt haben. Tragen Sie bekannte Schäden unter „Unfallschäden“ ein, so wie im Artikel Unfallschaden angeben beschrieben.
- Umbauten. Auspuff, Lenker, Blinker oder Kennzeichenhalter sind oft nicht original. Nennen Sie Umbauten im Feld „Weitere Vereinbarungen“ und übergeben Sie die Gutachten oder Bescheinigungen dazu als Zubehör. Ob ein Umbau eingetragen sein muss, klärt eine Prüforganisation.
- Zubehör. Koffer, Topcase, Ladegerät, zweiter Schlüssel und Originalteile gehören mit Stückzahl in das Feld „Zubehör“.
Roller, Mofas und Kleinkrafträder
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen haben keine Zulassungsbescheinigung, sondern eine Betriebserlaubnis. Wählen Sie „Abgemeldet“, wenn kein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist: Dann entfallen die Verkaufsmeldungen an die Zulassungsbehörde. Die Felder für Zulassungsbescheinigungen lassen Sie unangekreuzt und nennen die Betriebserlaubnis unter „Zubehör“. Das Versicherungskennzeichen gehört zum Vertrag des Verkäufers. Der Käufer braucht ein eigenes.
Probefahrt
Vereinbaren Sie vor einer Probefahrt, wer für Schäden aufkommt, und lassen Sie sich Führerschein und Ausweis zeigen. Der Kaufvertrag regelt die Probefahrt nicht.
Was im Vertrag steht
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| § 1 Vertragsparteien | Verkäufer und Käufer mit Anschrift, auf Wunsch Geburtsdatum und Ausweisnummer |
| § 2 Fahrzeug | Marke, Modell, FIN, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand, nächste Hauptuntersuchung, Halterzahl |
| § 3 Kaufpreis | Betrag in Ziffern und in Worten, Zahlungsweise, Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung |
| § 4 Erklärungen des Verkäufers | Eigentum, Unfallschäden, weitere Mängel, Laufleistung, gewerbliche Nutzung, Motor, Import |
| § 5 Sachmängelhaftung | Ausschluss der Sachmängelhaftung mit den gesetzlichen Ausnahmen |
| § 6 Übergabe | Datum, Uhrzeit und Ort, übergebene Papiere, Schlüssel und Zubehör |
| § 7 Ummeldung | Frist für die Ummeldung, Anzeige des Verkaufs |
| § 8 Weitere Vereinbarungen | Freier Text für Absprachen |
Ein Beispiel
Die Vorschau zeigt einen Beispielvertrag: Yamaha MT-07, Kaufpreis 5.200,00 EUR. Im Vertrag steht der Betrag auch in Worten: „fünftausendzweihundert Euro“. Sobald Sie etwas eintragen, ersetzt Ihr Vertrag das Beispiel.
Ihre Daten bleiben im Browser
Namen, Anschriften, Fahrzeugdaten, Preis und Unterschriften werden nicht an uns gesendet. Das PDF entsteht auf Ihrem Gerät. Der Entwurf liegt im Sitzungsspeicher des Browsers und verschwindet, wenn Sie den Tab schließen oder „Entwurf löschen“ wählen. Einzelheiten unter Datenschutz.
Grenzen
Der Vertrag ist für den Verkauf zwischen zwei Privatpersonen in Deutschland gedacht. Für gewerbliche Verkäufer passt er nicht, weil sie die Haftung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen können. Für finanzierte, geleaste oder zum Export bestimmte Fahrzeuge fehlen Regelungen. Der Generator prüft Formate, nicht die Richtigkeit Ihrer Angaben. Die Formulierungen wurden nicht anwaltlich geprüft und ersetzen keine Rechtsberatung.
Mehr im Ratgeber
- Kaufvertrag ausfüllenWo die Angaben in den Papieren stehen und was das Formular prüft.
- Unfallschaden angebenWas die drei Auswahlmöglichkeiten bedeuten und wie man Schäden beschreibt.
- Übergabe-ChecklisteDer Termin Schritt für Schritt, mit der Liste der Papiere.
- Verkauf meldenWas in der Mitteilung stehen muss und was mit der Versicherung geschieht.