Gewährleistung beim privaten Autoverkauf ausschließen
Wer als Privatperson ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, kann die Haftung für Mängel im Vertrag ausschließen. Der Ausschluss hat aber Grenzen, die im Gesetz stehen. Dieser Artikel zeigt die Klausel aus unserem Vertrag und erklärt Satz für Satz, warum sie so formuliert ist.
Was ohne Ausschluss gilt
Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, die Sache frei von Mängeln zu übergeben. Hat das Fahrzeug bei der Übergabe einen Mangel, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren, gerechnet ab der Ablieferung. Das gilt auch zwischen Privatleuten, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Ein Verkäufer, der „gekauft wie gesehen“ nur mündlich vereinbart, hat später Mühe, das zu belegen.
Die Klausel in unserem Vertrag
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, und nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Er gilt außerdem nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat.
Der erste Satz schließt die Haftung für Sachmängel aus. Die folgenden Sätze nehmen heraus, was sich nicht ausschließen lässt. Sie stehen im Vertrag, damit die Klausel nicht mehr verspricht, als das Gesetz erlaubt.
Die Grenzen im Einzelnen
Arglist und Garantie
Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Wer einen Unfallschaden kennt und ihn verschweigt, haftet also trotz Ausschluss. Dasselbe gilt für ausdrückliche Zusagen: Wer „unfallfrei“ garantiert, muss dafür einstehen. Deshalb trägt der Generator bekannte Schäden in den Vertrag ein und formuliert die Angaben des Verkäufers als Kenntnisstand („nach Kenntnis des Verkäufers“).
Körperschäden und grobes Verschulden
Ein Vordruck, der für viele Verkäufe vorformuliert ist, kann rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingung gelten. Für solche Bedingungen verbietet § 309 BGB in Nummer 7, die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für grobes Verschulden auszuschließen. Eine Klausel, die diese Fälle nicht ausnimmt, riskiert, insgesamt unwirksam zu sein. Darum nennt unser Text beide Ausnahmen ausdrücklich.
Gewerbliche Verkäufer
Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er sich auf einen solchen Ausschluss nicht berufen. Das regelt § 476 BGB. Unternehmer ist auch, wer ein überwiegend beruflich genutztes Fahrzeug verkauft, etwa als Handwerkerin oder Freiberufler. Der Generator ist deshalb nur für den Verkauf von privat an privat gedacht und bietet keine gewerbliche Fassung an.
Was der Ausschluss nicht ersetzt
- Ehrliche Angaben. Der Ausschluss schützt vor unbekannten Mängeln, nicht vor verschwiegenen. Mehr dazu unter Unfallschaden und Mängel angeben.
- Vereinbarte Eigenschaften. Was im Vertrag als Eigenschaft des Fahrzeugs zugesagt ist, sollte stimmen. Tragen Sie nur ein, was Sie wissen, und lassen Sie Felder leer, zu denen Sie nichts sagen können.
- Eigentum. Der Ausschluss betrifft Sachmängel. Dass das Fahrzeug dem Verkäufer gehört und nicht einer Bank oder einem Dritten, erklärt der Verkäufer in § 4 des Vertrags gesondert.
Grenzen dieses Artikels
Der Artikel gibt den Gesetzestext mit Stand der Abfrage wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel im Streitfall hält, entscheiden Gerichte am einzelnen Vertrag. Die Formulierung im Generator wurde nicht anwaltlich geprüft.
Mehr im Ratgeber
- Unfallschaden angebenWas die drei Auswahlmöglichkeiten bedeuten und wie man Schäden beschreibt.
- Kaufvertrag ausfüllenWo die Angaben in den Papieren stehen und was das Formular prüft.